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Gesetzgebung

Die Rechtsvorschriften über recycelte Düngemittel

Beratung und Anforderungen

Im Prinzip gelten für recycelte Düngemittel dieselben Düngeempfehlungen, die sich nach der Kultur, der Bodenart und -fruchtbarkeit, der Anbaupraxis usw. richten. In den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sind Anforderungen an Produkte festgelegt, bevor sie als Düngemittel verwendet werden dürfen. Dies betrifft zum Beispiel den Mindestgehalt an Nährstoffen und den Höchstgehalt an Schadstoffen (z. B. Schwermetalle).

Wenn ein Produkt eine Zulassung hat und als Düngemittel gehandelt werden darf, sind diese Normen erfüllt.

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Arten von Produkten renu2farm Interreg

Arten von Produkten

In mehreren Ländern sind recycelte Düngemittel wie Gärreste und Kompost schon seit langem auf dem Markt. Andere Produkte, wie Mineralkonzentrate und Ammoniumsalze, werden zunehmend zugelassen. Asche und Struvit werden meist als Rohstoffe für Düngemittel verwendet.
 

Auf dem Weg zur Vereinfachung

Zwei europäische Rechtsvorschriften werden die Markteinführung von recycelten Düngemitteln in den kommenden Jahren voraussichtlich vereinfachen: Die neue europäische Düngemittelverordnung (FPR) wird im Juli 2022 in Kraft treten und den Handel mit und die Verwendung von recycelten Düngemitteln innerhalb der EU vereinfachen.
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Umweltfreundliche Bedingungen renu2farm Interreg

Umweltfreundliche Bedingungen

Im Rahmen des SAFEMANURE-Prozesses wird untersucht, ob und unter welchen Bedingungen verarbeitete Gärreste, Ammoniumsalze und Mineralkonzentrate aus Viehdung von dem in der Nitratrichtlinie festgelegten Grenzwert von 170 kg N/ha für Viehdung ausgenommen werden können.

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